Platt:(zum schmunzeln)
- „Kruse Hoor un krusen Sinn un de Düvel sitt dor in“.
- „Kole Feut Un Norden Wind Gift En Krusen Büdel Un En Lütten Pint“.
- „Du kannst di dreihen as du wullt, de Mors blifft alltied achtern“
ich freue mich über weitere Sprüche!
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Olle Rheen – Von Aorns Gerd
(Orginalfassung)
Woar ik bün ok in mien Läben
Olle Rheen ik denk an die.
Du häs mi voäles gäben,
Wat uk vandoak noch sitt in mi.
Dorüm will ik di nich vergäten,
Solange datt Hatte kloppt in mi.
Olle Rheen dor an de Ämße,
Olle Rheen ik denk an di.
Dor häb ik lopen lehrt un proten,
An Mauders Hand, van Mauders Mund.
Dor denkt de Lüttken und de Groten
Genau as ik, bis up den Grund.
Dor lehrde ik de Hane folgen
Taut Vater unser, gegrüßt Marie,
Olle Rheen dor an de Ämße,
Olle Rheen datt lehrst du mi.
Einfache Lüh, niks upgetookelt,
Die läwet dor, sei protet platt,
Doch seg datt vull,wenn sei mi fraoget:
Büs du uk hier, wo geiht die datt?
Wenn Sehnsucht mi ant Hatte naoget
Gaoh ik nao Rheen, dann frei ik mi.
Olle Rheen dor an de Ämße,
Olle Rheen,dann bünk bi di.
Die Hüser kenn ik un dei Straoten,
In Kark´un Schaule weik bescheid,
Lüh van min öller, kann´k nich laoten,
Gäw ik de Hand, prot wat ik weit.
Doch kenn ik völe junge Mensken
Nicht mehr, dei an mi goht varbi,
Olle Rheen dor an de Ämße,
Olle Rheen, vergäts du mi.
Ant End van Laug, bi de olle Karke,
Dor liegt de Aohnen kolt un still.
Sei ruht dor ut vann all här Warken,
Sei starwet hin nao Gottes Will.
Wenn ik uk bün ant End van Läben,
Nao Bammen Kohl bringt hin uk mi,
Olle Rheen dor an de Ämße,
Olle Rheen, dann häs du mi.
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Teegedicht
Bevör man sick de Tee gütt in,
deit man de Kluntje ünnen drin,
so dat dat knackert und knistert —
giv got acht!
Un denn mit de Rohmläppel ganz sacht,
lett man de Rohm
in de Tee verschwinnen,
so dat dat givt
een Wulkenbildung dor ünnen
un up de Tee förwor,
drift een Blöm ganz wunnerbor ….
…. aus dem „Teegedicht“ von Claudius Wachtendorf
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De Kolonistenfrao
Fief Uhr upstahn, hen tau melken.
Net de wär, Kinner helpen.
Swienstall utmessen, Fröstück maken,
Tuffeln wasken, Swienepott koken.
Höhner fauern, Tuffeln stampen,
Äten koken, Schop versticken, Bedden maken,
Kind anne Bost, Räd uppumpen, drock noa de Post.
Nätt van Sweet- büs de net wär-do ropt de Kerl: „Äten her!“
Panne up Toafel, Tuffeln stief, kanns nix maken, rinn in’t Lief.
Schöddeln wasken, Obend putzen, mien Kerl, de lich twei Stunnen inne Butzen.
Biggen fauern, Melkdüppen halen, Kälwer fauern un Pacht betalen.
Tuffenl roen, Mess streien, Gräss meihen, dann is’t dreie, de Kerl hojapt un ropp:“Tee!“
Generationen benennen:
Generation I – Eltern
Generation II – Großeltern
Generation III – Urgroßeltern
Generation IV – Ururgroßeltern
Generation V -Alteltern
Generation VI -Altgroßeltern
Generation VII -Alturgroßeltern
Generation VIII -Obereltern
Generation IX -Obergroßeltern
Generation X -Oberurgroßeltern
Generation XI -Stammeltern
Generation XII -Stammgroßeltern
Generation XIII -Stammurgroßeltern
Generation XIV -Ahneneltern
Generation XV -Ahnengroßeltern
Generation XVI -Ahnenurgroßeltern
Generation XVII -Urahneneltern
Generation XVIII – Urahnenurgroßeltern
Generation XIX – Erzeltern
Generation XX – Erzgroßeltern
Generation XXI – Erzurgroßeltern
Generation XXII – Erzahneneltern
Generation XXIII – Erzahnengroßeltern
Generation XXIV – Erzahnenurgroßeltern
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Ein Leibgedinge (auch Leibgut, Leibrente, Leibzucht,war ab dem späten Heiligen Römisches Reich die Verpflichtung, Naturalleistungen wie Wohnung, Nahrungsmittel, Hege und Pflege gegenüber einer Person bis zu deren Ableben zu erbringen, die meist bei Hofübergaben in der Landwirtschaft zwischen Übergeber und Übernehmer vereinbart wurde.
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Friesische Namenstradition im deutschen Namensrecht. Die Tradition besteht darin, einen Nachnamen aus dem Vornamen eines Elternteils zu bilden. Dies nennt man Patronym bei Ableitung von einem väterlichen Vornamen und Matronym bei Ableitung von einem mütterlichen Vornamen.
Die Patronyme oder Matronyme werden aus dem Vornamen eines Elternteils gebildet, indem eine Genitivendung angefügt wird. Typisch friesische Genitivendungen sind -en, -a, -ma, -sma, -inga -ena, -s.
So wird aus:
Vorname -> Nachname
Gerd – > Gerdes
Wilcke -> Wilkens
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Im Emsland galt die bäuerliche Hofnamensitte. Hermann Gerdes wurde nach der Hochzeit Stubbe benannt da er auf den Hof von Anna Stubbe einheiratete. In einigen Teilen Westfalen, Lippe und dem Emsland war es bis im vorigem Jahrhundert über viele Generationen üblich, daß der Name eines Bauernhofes und der Familienname seines Besitzers gleich lautete. Dies war bei männlichen Erben kein Problem. Hingegen bei der weiblichen Nachkommenschaft. Sobald eine Zuheirat statt gefunden hat, wurde automatisch der Familienname des Bräutigams in den Namen des Hofes verändert. Gleiches galt auch für einen Pächter der einen Hof übernahm. Der Grund lag darin, daß der Hof den Mittelpunkt des bäuerlichen Lebens darstellte. Und somit jegliche Beziehung sich auf den Hof oder Kotten bezog.Die Kinder bekamen so auch den Hofnamen und nicht den Geburtsnamen des Vaters. Eine weitere Eigenheit war: Familienname + gent. (genannt) und Hofname (Westfalen). Diese Doppelnamen kamen aber nur in Urkunden und Registern vor. Ansonsten behielten der Hofname = Familienname seine Gültigkeit (Kirchenbücher). Trotz der behördlichen Reskripte und Verordnungen lebte sie aber weiter. Sobald jemand in einen Hof einheiratete oder erbte, wurde der Besitzer weiterhin mit dem Hofnamen benannt. In einem Erlaß vom 7.11.1907 wurde speziell darauf hingewiesen, daß die Berechtigung, den Hofnamen hinzuzufügen, nur dem Besitzer des Hofes und seiner Ehefrauen, nicht aber den Kindern zustehe. Dem Hoferben stand der Hofname erst dann zu, wenn er den Hof selbst übernahm. Voraussetzung war außerdem, daß der Hof durch „Heirat oder Erbschaft“ erworben wurde.Die preußischen Verordnungen und Erlasse seit 1828 konnten indessen nicht verhindern, daß in einer ganzen Anzahl von Fällen der echte Familienname von den Hofnamen verdrängt wurde, nicht nur im täglichen Leben, sondern auch in amtlichen Registern. Diese Zustände wurden mit dem Erlaß vom 15. April 1890 legalisiert. Durch ihn wurde zugestanden, daß „alle diejenigen Personen, die vor dem 1. Januar 1889 selbst oder bei Eintragung ihrer Kinder in den Standesamtregistern (bzw. bis 1874 in den Kirchenbüchern) mit dem Hofesnamen aufgeführt sind, für sich und ihre Familien in dessen fernerer Führung polizeilich nicht zu behindern seien“. So ist erklärt warum Hermann Gerdes Stubbe genannt wurde, Opa Johann jedoch auch nach der Heirat auf den Schade-Hof weiterhin Stubbe hieß. Quelle: https://argewe.lima-city.de/tipps/Namensaenderung2.htm
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Hofesqualität
Von Erben, Köttern und Brinksitzern – bäuerliche Hofesqualität im Emsland.
In Kirchenbüchern, Steuerlisten und anderen Akten finden sich für die Berufsgruppe der Bauern eine Fülle von verschiedenen Bezeichnungen, die für heutige Ohren fremd und unverständlich klingen. Was man heute unter der Bezeichnung „Bauern“ oder „Landwirte“ zusammenfasst, wurde in früherer Zeit mehr oder weniger streng in verschiedene Klassen (Hofesqualitäten) unterschieden. Hierbei musste die nominelle Hofesqualität nicht immer die tatsächliche wirtschaftliche Situation eines Hofes widerspiegeln, da diese auch von der persönlichen Tüchtigkeit des Bauers abhing.
Die Spitze der bäuerlichen „Standespyramide“ bildeten die Beerbten oder Vollerben. Diese Höfe gehörten der ältesten Besiedlungsschicht an und waren in der Regel schon vor 1200 entstanden, den Zeitpunkt der Gründung der meisten Vollerben kann man mit gutem Recht schon in die Zeit vor der Eroberung Sachsens durch Karl den Großen Ende des 8. Jh. ansetzen. Zum persönlichen Besitz eines Bauern gehörte die Hofstelle mit Garten, das Ackerland und die Wiesen zur Heunutzung. Weiden, Moor, Heide und Wald (zusammengefasst unter dem Begriff „Gemeine Mark“) waren gemeinschaftlicher Besitz, da eine Parzellierung meist schwierig oder unrentabel war und die Größe der Flächen durch Rodung oder Trockenlegung auch variieren konnten. Die Gemeine Mark durfte demnach von allen Bauern des Ortes genutzt werden. Um eine Überbeanspruchung der Mark zu verhindern, war aber z.B. die Zahl des auf den Gemeindewiesen zugelassenen Viehs beschränkt. Die Vollerben besaßen eine volle Gerechtigkeit zur Nutzung der Mark. Durch die Teilung eines Vollerben konnten mit der Zeit Halberben, Viertelerben und sogar Achtel- und Sechzehntelerben entstehen. Deren Nutzungsrecht war dementsprechend geringer. Gleichzeitig zahlten die Halberben natürlich auch nur die Hälfte der bei den Beerbten veranschlagten Steuern und Abgaben.
Die nächste sich bildende bäuerliche Schicht war die der Kötter, die untereinander noch als Erbkötter oder Pferdekötter und Markkötter unterschieden wurden. Die Erbkötter wurden im Gegensatz zu den Markköttern wohl auch deswegen Pferdekötter genannt, weil nur sie sich noch die teuren Pferde als Zugtiere leisten konnten. Kötter besaßen nur geringe Rechte an der Mark. Besteuert wurden die Erbkötter ungefähr wie ein Halberbe, Markkötter zahlten noch etwa 19% des Steueranteils eines Vollerben.
Spätestens bis etwa 1500 war auch die Entstehung der Höfe der Brinksitzer abgeschlossen. Ihr Hofraum befand sich meist nicht mehr im Dorf selbst, sondern auf dem Brink außerhalb eines Dorfes – daher ihr Name – und bestand aus Acker und Weideflächen, die ihnen von den alten Vollerben überlassen oder verkauft worden waren. Zugtiere wie Pferde oder Ochsen besaßen die Brinksitzer nicht, auch ihre Anbauflächen waren meist so klein, dass sie neben der Landwirtschaft oft noch ein Gewerbe betrieben. Auch in der Namensgebung schlägt sich dieser Trend wieder; typische Namen von Brinksitzern sind Schomaker, Rademacher, Schnieder oder Schmidt. Brinksitzer wurde besteuert wie Kötter ohne Pferd. Markgerechtigkeit besaßen die Brinksitzer nicht.
Nachdem spätestens um 1500 die Ausdifferenzierung der bäuerlichen Betriebe in Erben, Kötter und Brinksitzer abgeschlossen war, blieb für alle anderen an Ackerbau und Viehzucht interessierten oder mangels Alternative gezwungenen Personen nur noch die Möglichkeit, bei den bereits bestehenden Höfen eine Fläche zu pachten. Der sich nun bildende Stand der Heuerleute bewegte sich in einer kärglichen Mischform zwischen selbständiger Landwirtschaft und Landarbeit. Zunächst scheinen diese Heuerleute in leer stehenden Altenteilen (Leibzuchten genannt) eines Hofes, in Speichern oder in den üblicherweise wegen der Brandgefahr etwas entfernt von Hof stehenden Backhäusern gewohnt haben, weshalb sie in den Steuerlisten auch als Leibzüchter und Backhäusler auftreten. Später wurden bei großen Höfen eigene Heuerhäuser angelegt. Dafür, dass die Heuerleute vom Bauern eine Unterkunft mit angegliedertem Stall für ihr Vieh sowie eine kleine Ackerfläche zur Verfügung gestellt bekamen, mussten sie eine vorher vertraglich bestimmte Anzahl von Tagen auf dessen Flächen arbeiten. Durch zusätzliche Arbeiten bestand durchaus noch die Möglichkeit eines Nebenverdienstes, jedoch war der Heuermann vom Bauern auch relativ abhängig, da Heuerverträge oft nur für ein Jahr abgeschlossen und immer wieder verlängert wurden. Das Sprichwort „Wenn der Bauer pfeift, muss der Heuermann springen“ zeigt dieses Dilemma. Als mit Aufteilung und Allodifizierung der Marken im 19.Jh. auch noch die Möglichkeit wegfiel, das eigene Vieh mit dem des Bauern auf die Weide zu treiben, war der Niedergang des Heuerlingswesens gekommen. Viele Heuerleute suchten neue wirtschaftliche Perspektiven durch Auswanderung in die benachbarten Niederlande, die USA oder sie zogen in die aufstrebenden Städte des Ruhrgebietes, um dort in das Proletariat der Fabrikarbeiter aufzugehen.
(Verfasser: Bernd Josef Jansen)
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Die Fullener Mark (Stubbe(n) Erwähnung)
| Stubben 1) | Haus-Nr. 6 | Vollerbe 1 | Schaftrift 2 | Heuermannsberechtigung |
https://www.emslage.de/verein/geschichte_mark.html
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Die Moorsiedler/Kolonisten führten ein sehr hartes und entbehrungsreiches Leben. Sie wohnten lange in primitiven Plaggenhütten. Ihr Schicksal fasst ein bekanntes Sprichwort zusammen: „Der ersten Generation der Tod, der zweiten die Not und der dritten das Brot!“
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Rühle mit Klein- & Groß Fullen im Laufe der Geschichte
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