Was ein Soldat wissen sollte

Neben persönlichen Gegenständen gehörten auch Merkblätter und Dienstvorschriften zum Alltag der Soldaten. Die hier gezeigten Originale zeigen, welche Verhaltensregeln einem deutschen Soldaten während des Zweiten Weltkriegs vermittelt wurden.

Die Blätter behandeln dabei ganz unterschiedliche Situationen: Das erste beschäftigt sich mit dem Verhalten im persönlichen Alltag und der Vermeidung von Geschlechtskrankheiten. Das zweite gibt Anweisungen für den Fall einer Gefangennahme. Blatt drei bezieht sich auf Verhaltensregeln nach dem Lazarettaufenthalt.

1. Merkblatt zur Verhütung von Geschlechtskrankheiten

Das erste Merkblatt war offenbar dazu bestimmt, in die Tasche des Soldbuches eingelegt zu werden. Schon die Aufschrift macht deutlich, dass es sich nicht lediglich um eine allgemeine Informationsschrift handelte, sondern um eine unmittelbare Anweisung für den einzelnen Soldaten.

Originaltext – wortgetreue Transkription

In die Tasche des Soldbuches einlegen.

Vorschrift ohne Nummer.  Merkblatt

Anhang 2 zur H. Dv. 1a
Seite 53, lfd. Nr. 13.

Deutscher Soldat!

Merkblatt zur Verhütung von Geschlechtskrankheiten.

Deutscher Soldat!

Hüte dich vor geschlechtlichen Ausschweifungen! Sie setzen deine Leistungsfähigkeit herab und sind deiner Gesundheit nicht zuträglich.

Ein geschlechtskranker Soldat kann keinen Dienst leisten; selbstverschuldete Dienstunfähigkeit aber ist eines deutschen Soldaten unwürdig! Von dir erwartet das Vaterland nicht nur volle soldatische Leistung, es will auch, daß du einst eine gesunde Familie gründest und Vater gesunder Kinder wirst.

Meide den Alkoholgenuß, er lähmt die Willenskraft und führt oft auf Abwege!

Meide den Umgang mit leichtfertigen Frauenspersonen! Sie sind fast immer geschlechtskrank!

Hast du in einer leichtfertigen Stunde dich zum außerehelichen Geschlechtsverkehr verleiten lassen, so entziehe dich nicht in unverantwortlicher Weise den Sanierungsvorschriften.

Historische Einordnung

Das Blatt vermittelt sehr deutlich, wie stark Gesundheit, Sexualität, Moral und militärische Leistungsfähigkeitmiteinander verknüpft wurden. Der einzelne Soldat wird nicht nur als Patient oder Privatperson angesprochen, sondern als Teil der militärischen Gemeinschaft und als zukünftiger Familienvater.

Interessant ist auch die formale Gestaltung: Die Bezeichnung „Anhang 2 zur H. Dv. 1a“ und der Hinweis, das Blatt in die Tasche des Soldbuches einzulegen, zeigen, dass solche Informationen unmittelbar mit den persönlichen Militärunterlagen verbunden waren.

Ein zeitgenössischer archivalischer Nachweis des Bundesarchivs dokumentiert ebenfalls ein Merkblatt zu Maßnahmen zur Verhütung von Geschlechtskrankheiten für die Truppe, datiert auf den 3. Februar 1944. Das bestätigt den historischen Kontext solcher militärischen Gesundheitsvorschriften, ohne dass damit automatisch das genaue Entstehungsdatum dieses konkreten Exemplars bestimmt ist.

2. Merkblatt über Verhalten in Kriegsgefangenschaft

Das zweite Blatt behandelt eine wesentlich dramatischere Situation: die Gefangennahme eines Soldaten.

Bemerkenswert ist, wie konkret die Anweisungen formuliert sind. Der Soldat soll wissen, welche Angaben er machen muss, welche Fragen er ablehnen soll und wie er sich gegenüber Vernehmenden zu verhalten hat.

Originaltext – wortgetreue Transkription

Merkblatt

über Verhalten in Kriegsgefangenschaft.

Wenn Du das Unglück hast in Gefangenschaft zu geraten, wird der Feind versuchen, Dich auszufragen:

Merke Dir folgendes:

1. Du darfst nicht zur Aussage gezwungen werden und bist nur verpflichtet anzugeben: Vornamen, Zunamen, Dienstgrad, Geburtstag und genaue Heimatanschrift.
(Artikel 5 der Genfer Konvention)

2. Jede andere Frage lehne höflich aber bestimmt ab unter Berufung auf die Genfer Konvention. Jede Aussage, die Du darüber hinaus machst, nützt dem Feind und kann das Blut Deiner Kameraden kosten. Lasse Dich auch durch Kenntnisse, die der Feind angeblich schon hat, nicht zur Aussage verleiten. Wenn der Feind genau Bescheid wüßte, würde er nicht fragen.

3. Wenn der Feind versucht, Dich durch Freundlichkeiten, Drohungen oder Schläge zur Aussage zu verleiten, bleibe stur und mache nur die Angaben über Deine Person. Weise den Vernehmenden darauf hin, daß er auch nichts aussagen würde, wenn er an Deiner Stelle wäre. Auch der Feind verachtet den Verräter.

4. Gib nie Dein Ehrenwort nicht zu fliehen, sprich nie im feindl. Rundfunk, besprich keine Schallplatten.

5. Für eine mißlungene Flucht darfst Du nur disziplinarisch bestraft werden! (Zur Verbüßung von Disziplinarstrafen dürfen Gefängnisse, Kerker oder Zuchthäuser nicht verwendet werden!)

6. Versuche bei einer Gefangennahme sofort alle Schriftstücke, die Du bei Dir hast, zu vernichten mit Ausnahme des Soldbuches. Vom Soldbuch vernichte nur die Seiten, die Auskunft über Deine Truppenzugehörigkeit geben (Heer: Seite 3–4, 15–18. Marine: Seite 23–24. Luftwaffe: Seite 3–4, 17–18).

7. Alle sonstigen persönlichen Sachen, Dienstgradabzeichen, Auszeichnungen und Wertgegenstände dürfen Dir nicht abgenommen werden. Geld darf Dir nur auf Befehl eines Offiziers und gegen Empfangsschein abgenommen werden. (Artikel 9 der Genfer Konvention)

8. Spätestens eine Woche nach Deiner Ankunft im Lager darfst Du nach Hause schreiben.

Historische Einordnung

Dieses Merkblatt ist besonders interessant, weil es zeigt, dass der Soldat bereits vor einer möglichen Gefangennahme auf seine Rechte und Pflichten vorbereitet werden sollte.

Die Bezugnahme auf die „Genfer Konvention“ ist dabei nicht zufällig. Die Genfer Konvention über die Behandlung der Kriegsgefangenen vom 27. Juli 1929 regelte unter anderem, welche Angaben ein Kriegsgefangener bei einer Befragung machen musste und dass kein Zwang eingesetzt werden durfte, um militärische Informationen zu erhalten. Artikel 5 sah die Angabe des tatsächlichen Namens und Dienstgrades beziehungsweise der Regimentsnummer vor und untersagte Zwang zur Erlangung weiterer Informationen. 

Interessant ist allerdings eine Abweichung zwischen dem Merkblatt und dem Wortlaut der Konvention: Das Blatt nennt als verpflichtende Angaben auch Geburtstag und genaue Heimatanschrift. Artikel 5 der Genfer Konvention von 1929 formulierte die Pflicht enger. Die später verabschiedete Genfer Konvention von 1949 regelte die zulässigen Identitätsangaben dann ausdrücklich als Nachname, Vornamen, Dienstgrad, Geburtsdatum und militärische Nummer bzw. gleichwertige Angaben. 

Auch bei den persönlichen Gegenständen ist eine kleine Ungenauigkeit des Merkblatts bemerkenswert: Die Regelung zum Eigentum von Kriegsgefangenen findet sich in der Genfer Konvention von 1929 in Artikel 6, während das Merkblatt bei Punkt 7 auf „Artikel 9“ verweist. 

Gerade solche Abweichungen machen das Dokument für eine Familien- und Geschichtsseite interessant. Es zeigt nicht nur, was die internationalen Vereinbarungen tatsächlich vorsahen, sondern auch, wie diese Regeln den Soldaten vermittelt wurden.

3. Merkblatt für die Entlassung aus dem Lazarett

Dieses Merkblatt richtet sich an verwundete oder erkrankte Soldaten, die aus einem Lazarett entlassen wurden. Im Mittelpunkt stehen das Verhalten während der Heim- oder Weiterreise, die erforderlichen Reiseunterlagen und die Pflicht, sich nach der Entlassung möglichst schnell wieder zur Truppe zu begeben.

Besonders interessant ist, dass neben ganz praktischen Hinweisen auch Disziplin, Auftreten und soldatische Haltungangesprochen werden.

Originaltext – wortgetreue Transkription

Merkblatt

1. Vor der Entlassung aus dem Lazarett wirst Du eingehend belehrt über das Verhalten auf der Reise, Deine besonderen Pflichten und über das Reiseziel!

Kümmere Dich selbst um diese Belehrung! Frage, wenn Du Zweifel hast!

2. Befleißige Dich trotz Verwundung soldatischer Haltung, männlichen Auftretens und einwandfreien Anzugs! Erweise als ordentlicher Soldat gute Umgangsformen! Suche nicht nach Mitleid! Der eigene Wille ist der beste Arzt.

Lege Stöcke usw. beiseite, sobald Du ihrer nicht mehr bedarfst! Sei ehrlich gegen Dich selbst!

3. Niemals darfst Du eine Reise antreten, ohne im Besitz eines Personalausweises (Soldbuch) und eines Reiseberechtigungsscheines zu sein.

Fehlt Dir das Soldbuch, so muß Dir das Lazarett als Ersatz eine besondere Bescheinigung mitgeben.

Als Reiseberechtigungsschein erhältst Du entweder einen Dienstreisesausweis (bei Reisen ohne Urlaub) oder einen Urlaubsschein (bei Reisen mit Urlaub).

Du hast zu lesen, was auf diesen Scheinen steht; nicht einmal, sondern wiederholt.

Der Zug wird bei der Entlassung vorgeschrieben. Bahnhofswachen, Auskunftsstellen, Heeresstreifen helfen dir weiter.

4. Kein Soldat hat im Kriege Anspruch auf Urlaub.

Konnte Dir ein solcher nicht bewilligt werden, so hast Du Dich unverzüglich auf kürzestem Wege zu Deiner Truppe zu begeben.

Umwege vom vorgeschriebenen Reiseweg etwa zum Besuch von Angehörigen sind verboten. Du kannst deshalb wegen unerlaubter Entfernung zur Verantwortung gezogen und streng bestraft werden.

Historische Einordnung

Das Merkblatt zeigt, wie detailliert der militärische Alltag eines deutschen Soldaten auch nach einem Lazarettaufenthalt geregelt war. Die Rückkehr zur Einheit war nicht einfach eine private Reise, sondern Teil des militärischen Dienstes. Der Soldat erhielt vor der Entlassung Anweisungen über sein Verhalten, seine Pflichten und das Reiseziel.

Besonders deutlich wird die Bedeutung der militärischen Ordnung: Soldaten mussten während der Reise ihre Ausweispapiere und Reiseunterlagen mitführen, den vorgeschriebenen Reiseweg einhalten und sich bei Bedarf an Bahnhofswachen, Auskunftsstellen oder Militärstreifen wenden. Auch ein Aufenthalt bei Angehörigen war nicht erlaubt, wenn dadurch die Rückkehr zur Einheit verzögert wurde.

Das Merkblatt vermittelt damit ein Bild vom stark reglementierten Soldatenalltag der Wehrmacht. Selbst nach einer Verwundung oder Erkrankung blieb der Soldat in die militärische Befehls- und Kontrollstruktur eingebunden. Zugleich spiegelt die Formulierung des Blattes das damalige militärische Selbstverständnis wider: Disziplin, Gehorsam und die unverzügliche Rückkehr zur Truppe standen über persönlichen Wünschen und familiären Anliegen. Die umfangreichen Regelungen für Lazarettentlassene zeigen außerdem, wie wichtig angesichts des fortdauernden Krieges die möglichst schnelle Wiederzuführung von Soldaten zu ihren Einheiten war.

Quelle: Bundesarchiv-BArch RH 19-X/151